Was ist die Vergabeordnung / Verdingungsordnung?

Die Vergabeordnung, früher als Verdingungsordnung bezeichnet, umfasst im deutschen Vergaberecht die Gesamtheit der Vorschriften, die die Vergabe öffentlicher Aufträge regeln. Sie bildet den rechtlichen Rahmen dafür, wie Bund, Länder und Kommunen Leistungen, Lieferungen und Bauarbeiten ausschreiben und vergeben.

Aktuelle Regelungsstruktur der Vergabeordnung

Die Vergabeordnung gliedert sich in verschiedene Regelwerke, die die Vergabeverfahren je nach Leistungsart detailliert ausgestalten. Dazu gehört die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), die die Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung von Bauaufträgen regelt. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) wurde 2016 durch die Vergabeverordnung (VgV) ersetzt und gilt heute als historischer Bestandteil. Auch die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ist seit April 2016 in die VgV integriert.

Das aktuelle Vergaberecht besteht damit aus einem mehrstufigen System: Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält die Grundprinzipien des Vergabewesens. Die Vergabeverordnung (VgV) regelt die Verfahrensabläufe oberhalb der EU-Schwellenwerte. Spezielle Auftragsarten werden durch die Sektorverordnung (SektVO), die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) erfasst. Für Bauleistungen bleibt die VOB/A als eigene Vergabeordnung bestehen.

Was ist der Unterschied zwischen Vergabeordnung und Verdingungsordnung?

Die früher gebräuchliche Verdingungsordnung bezeichnete im Kern die gleichen Regelwerke, wurde jedoch im Zuge der europäischen Vergaberechtsreformen durch den Begriff Vergabeordnung ersetzt. Dieser Sprachwandel verdeutlicht die Angleichung an das europäische Recht und die Vereinheitlichung der Verfahren nach der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU.

Wie funktioniert die Vergabeordnung?

Die Vergabeordnung legt fest, welche Vorgehensweisen öffentliche Auftraggeber bei der Ausschreibung anwenden müssen, welche Eignungs- und Zuschlagskriterien zulässig sind und welche Transparenz- und Dokumentationspflichten gelten. Die Verfahren unterscheiden sich je nach Auftragswert und Art: Unterhalb der EU-Schwellenwerte greifen nationale Regelungen, meist nach VOB/A oder der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), oberhalb der Schwellenwerte die EU-rechtlich harmonisierten Verfahren nach der VgV. Ziel ist es, Transparenz, Nichtdiskriminierung und Wirtschaftlichkeit bei der Vergabe sicherzustellen.

Warum ist die Vergabeordnung wichtig?

Eine klare und einheitliche Vergabeordnung gewährleistet Rechtssicherheit für Auftraggeber und Bieter, fairen Wettbewerb durch objektive und nachvollziehbare Kriterien sowie die effiziente Verwendung öffentlicher Mittel. Zudem wird die Einhaltung europarechtlicher Vorgaben gesichert. Sie schafft außerdem die Grundlage für digitale und nachhaltige Vergabeprozesse, etwa durch die verpflichtende E-Vergabe oder die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien gemäß § 97 Abs. 3 GWB.

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