Was ist die Vergabeordnung / Verdingungsordnung?
Die Vergabeordnung / Verdingungsordnung beschreibt im deutschen Vergaberecht drei Regelwerke für die Vergabe:
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)
Seit April 2016 sind die VOF und VOL in die Vergabeverordnung (VgV) übergegangen. Die Vergabeverordnung (VgV) regelt das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge, sofern diese nicht den Bereichen Verteidigung, Sicherheit oder Konzessionen zuzuordnen sind. Ihre rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das die Ermächtigung zum Erlass der Vergaberegelungen enthält.
Der Begriff „Vergabeordnung“ hat die frühere Bezeichnung „Verdingungsordnung“ ersetzt.
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