Was ist die VOL?
VOL ist eine Abkürzung für die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen und regelt die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Vergaben im Oberschwellenbereich werden in der Vergabeverordnung (VgV) geregelt.
Zu beachten ist, dass die VOL nicht mehr in allen Bundesländern gilt, da sie von der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) abgelöst wurde. Nur noch Sachsen und Sachsen-Anhalt, schreiben ihre Liefer- und Dienstleistungen noch nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen aus. Zudem wird die VOL vom Deutschen Verdingungsausschuss für Leistungen (DVAL) beschlossen.
Weiterführende Informationen zu VOL
Die VOL ist in zwei Teile gegliedert und bestimmt somit auch unterschiedliche Bereiche bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen.
Teil A (VOL/A) enthält die allgemeinen Bestimmungen zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen.
Teil B (VOL/B) regelt die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen. Sie werden regelmäßig Bestandteil des zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem privaten Auftragnehmer geschlossenen Vertrages. Die VOL/B entspricht also Allgemeinen Geschäftsbedingungen der öffentlichen Hand.
Bedeutung der VOL im heutigen Vergaberecht
Auch wenn die VOL in vielen Bundesländern durch die UVgO abgelöst wurde, spielt sie weiterhin eine wichtige Rolle, insbesondere in Regionen, in denen sie noch verbindlich angewendet wird. Die VOL/A enthält klare Vorgaben zu Verfahrensarten, Angebotswertung, Fristen, Eignungsprüfung und Dokumentation, wodurch sie Struktur und Transparenz in nationale Vergaben bringt. Öffentliche Auftraggeber, die noch mit der VOL arbeiten, profitieren von einem etablierten Regelwerk, das über Jahrzehnte angewendet und weiterentwickelt wurde.
Im Unterschied zur UVgO, die sich stärker an der Systematik der VgV orientiert, weist die VOL traditionell ein stärker formalisiertes, aber zugleich klar gegliedertes Regelungsumfeld auf. Dies erleichtert es Unternehmen, die bereits lange im Vergabeprozess tätig sind, ihre Angebote auf Grundlage vertrauter Strukturen zu erstellen.
Praktische Herausforderungen und Übergang zur UVgO
Die schrittweise Ablösung der VOL durch die UVgO führt in der Praxis zu einer Übergangssituation: Auftraggeber müssen prüfen, welche Rechtsgrundlage in ihrem Bundesland verbindlich ist, und ihre internen Vergaberichtlinien entsprechend anpassen. Diese Parallelität der Regelwerke kann dazu führen, dass Bieter je nach Bundesland mit unterschiedlichen Anforderungen konfrontiert werden. Gerade in bundesweit agierenden Unternehmen ist daher ein präzises Verständnis beider Regelwerke notwendig.
Rolle der VOL für Auftraggeber und Unternehmen
Für Auftraggeber bietet die VOL weiterhin eine klare Struktur für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte. Für Bieter bedeutet sie Verlässlichkeit, da die Regelungen lange etabliert sind und auf vorhersehbare Verfahrensabläufe ausgelegt wurden. Gleichzeitig stärkt sie die Grundprinzipien von Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb, die auch in modernen Vergaberegelungen zentral sind.
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