Was beinhaltet die Vergabestatistik?
Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) als neues Regelwerk (= Artikel 4 VergRModVO) gibt den öffentlichen Auftraggebern erstmalig auf der Basis von § 114 GWB die Übermittlung statistischer Daten an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) über die von ihnen durchgeführten Vergaben öffentlicher Aufträge und Konzessionen vor.
Damit werden die öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, umfangreiche statistische Daten zu ihren Vergaben sowohl unter- wie oberhalb der EU-Schwellenwerte zu erheben. Die Vergabestatistikverordnung verpflichtet öffentliche Auftraggeber, bestimmte Beschaffungsdaten an das vom BMWK beauftragte Statistische Bundesamt zu übermitteln. Seit Oktober 2020 werden in Deutschland erstmals umfassend Daten zu öffentlichen Aufträgen erfasst. Bis dahin fehlte Bund, Ländern und Kommunen eine belastbare Datengrundlage. Diese Erhebung macht die wirtschaftliche Bedeutung öffentlicher Vergaben und Konzessionen sichtbar und unterstützt die Erfüllung von Monitoringpflichten gegenüber der EU-Kommission.
Die Vergabestatistik bietet eine detaillierte Darstellung der Vergabeprozesse im öffentlichen Sektor. Sie gliedert den Einkauf in Liefer-, Dienst- und Bauleistungen und zeigt, in welchen Bereichen Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden. Zudem erfasst sie, welchen Anteil kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an öffentlichen Aufträgen und Ausschreibungen haben.
Ziele und Nutzen der Vergabestatistik
Die Vergabestatistik dient nicht nur der Erfüllung europarechtlicher Berichtspflichten, sondern schafft erstmals Transparenz über das tatsächliche Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand. Durch die systematische Datenerfassung erhalten politische Entscheidungsträger, Verwaltungen und Kontrollinstitutionen belastbare Informationen über die Struktur der Beschaffungsmärkte. Dies ermöglicht eine bessere Bewertung, ob Vergaberegeln wirksam sind, wo Verbesserungsbedarf besteht und wie öffentliche Mittel effizient eingesetzt werden.
Auch Themen wie Nachhaltigkeit, Innovationsförderung oder die Beteiligung regionaler Anbieter werden durch die Daten messbar und können im Zeitverlauf beobachtet werden. Damit trägt die Vergabestatistik wesentlich zur Weiterentwicklung des Vergaberechts bei.
Welche Daten werden erfasst?
Öffentliche Auftraggeber müssen eine Vielzahl an Informationen übermitteln, darunter:
– Verfahrensart und Auftragsgegenstand
– Auftragswert und Anzahl der eingegangenen Angebote
– Vergabe ober- oder unterschwellig
– Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- oder Tariftreueanforderungen
– Nutzung von Losaufteilungen
– Anteil der Zuschläge an KMU
– Art des Auftragnehmers (national, international, Unternehmen oder Institution)
Die Daten werden anonymisiert verarbeitet und fließen ausschließlich in statistische Auswertungen ein. Sie ermöglichen einen präzisen Blick auf das Vergabegeschehen in Deutschland.
Bedeutung für öffentliche Auftraggeber
Für Vergabestellen bedeutet die VergStatVO, dass ihre Prozesse digital strukturiert und dokumentiert sein müssen, um die verpflichtenden Meldungen korrekt und fristgerecht übermitteln zu können. Viele Vergabemanagementsysteme unterstützen diese Erfassung automatisiert, wodurch Fehler minimiert und Aufwand reduziert werden.
Bedeutung für Unternehmen und den Markt
Auch Unternehmen profitieren mittelbar von der Vergabestatistik: Durch die Veröffentlichung aggregierter Berichte lässt sich besser abschätzen, in welchen Branchen das größte öffentliche Nachfragevolumen besteht und wie hoch die Wettbewerbsintensität ist. Dies kann strategische Entscheidungen erleichtern und Marktchancen transparenter machen.
Die EU-Schwellenwerte sind in unserem evergabe Manager hinterlegt und werden bei der vorgeschlagenen Verfahrensart berücksichtigt.