Was ist VSVgV – Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit?

Die VSVgV (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit) ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die die Vergabe öffentlicher Aufträge in sicherheits- und verteidigungsrelevanten Bereichen regelt. Sie gilt für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte und stellt sicher, dass Vergabeverfahren in diesen sensiblen Bereichen rechtssicher, transparent und zugleich sicherheitskonform ablaufen.

Hintergrund und rechtliche Grundlage

Die VSVgV trat am 19. Juli 2012 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie 2009/81/EG zur Koordinierung bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich in deutsches Recht um. Sie ergänzt das allgemeine Vergaberecht – einschließlich der Regelungen zu anderen Verfahren wie dem nichtoffenen Verfahren oder dem wettbewerblichen Dialog – um spezifische Vorschriften, die auf die besonderen Anforderungen dieser sensiblen Sektoren zugeschnitten sind.

Die Verordnung gilt für verteidigungsspezifische Beschaffungen, etwa militärische Ausrüstung oder komplexe Systeme, für sicherheitsrelevante Projekte wie Nachrichtentechnik oder den Schutz kritischer Infrastrukturen sowie für Beschaffungen mit Geheimhaltungsbedarf oder einem hohen Risiko für die Versorgungssicherheit. Sie kommt außerdem bei bestimmten Bauaufträgen zur Anwendung, sofern deren sicherheitsrelevanter Charakter dies erfordert.

In diesen Fällen ersetzt die VSVgV sowohl die Vergabeverordnung (VgV) als auch Teile der Vergabe- und Vertragsordnungen, insbesondere Regelungsbereiche aus dem Abschnitt 3 der VOB/A, die für solche komplexen und sicherheitskritischen Beschaffungen nicht ausreichend spezifisch sind.

Wie funktioniert die Vergabe nach der VSVgV?

Die Vergabe nach der VSVgV erfolgt in mehreren klar strukturierten Schritten. Zunächst wird der Beschaffungsbedarf definiert, wobei die besonderen Geheimhaltungs- und Sicherheitsanforderungen berücksichtigt werden müssen. Anschließend erfolgt die Auswahl des geeigneten Verfahrens auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, vorwiegend gemäß § 11 VSVgV. Darauf folgt die Einladung qualifizierter Unternehmen, deren Eignung zuvor in einem Teilnahmewettbewerb überprüft wurde. Im Anschluss wird das eigentliche Vergabeverfahren durchgeführt, das – je nach Bedarf – auch Verhandlungen und Angebotsanpassungen umfassen kann.

Am Ende steht die Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot, wobei stets die sicherheitsrelevanten Interessen im Vordergrund stehen. Moderne digitale Vergabesysteme wie der evergabe Manager oder evergabe.de unterstützen Auftraggeber bei der VSVgV-konformen Abwicklung dieser Prozesse, einschließlich der vollständigen Dokumentation, der sicheren Kommunikation und der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.

Warum ist die VSVgV wichtig?

Die VSVgV schafft einen verbindlichen rechtlichen Rahmen, der im sensiblen Bereich von Verteidigung und Sicherheit Effizienz, Fairness und den Schutz nationaler Interessen sicherstellt. Durch klare und verbindliche Kriterien verhindert sie sowohl den unautorisierten Zugang zu geheimen Informationen als auch Abhängigkeiten von unzuverlässigen Lieferanten und Wettbewerbsverzerrungen. Auf diese Weise leistet die Verordnung einen entscheidenden Beitrag zur strategischen Autonomie, zur wirtschaftlichen Mittelverwendung sowie zur Sicherheitsarchitektur Deutschlands und der Europäischen Union.

Die Vergabe nach VSVgV in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit ist mit dem evergabe Manager (AI-Vergabemanager) und evergabe.de möglich.

>> Informationen zum evergabe Manager

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