Was sind Ausführungsfristen?

Ausführungsfristen sind vertraglich oder gesetzlich bestimmte Zeiträume, innerhalb derer ein Auftragnehmer mit der Ausführung einer Leistung beginnen, sie fortsetzen und abschließen muss. Sie dienen der zeitlichen Koordination von Bau- und Lieferleistungen und sichern die Einhaltung des Projektzeitplans.

Was versteht man unter Ausführungsfristen?

Ausführungsfristen regeln den Beginn und die Vollendung einer vertraglichen Leistung. Unterschieden wird zwischen Vertragsfristen (vereinbarte Fristen im Vertrag) und sogenannten Nicht-Vertragsfristen, die sich aus den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ergeben. Liegen keine konkreten Fristen im Vertrag vor, muss der Auftragnehmer die Leistungen innerhalb der üblichen, für vergleichbare Projekte angemessenen Bauzeit ausführen.

Der Auftragnehmer hat Anspruch auf einen kontinuierlichen und ungestörten Arbeitsablauf mit ausreichender Kapazität und angemessener Durchschnittszeit. Verzögerungen oder Unterbrechungen, die der Auftraggeber verursacht, können Ansprüche auf Fristverlängerung oder Mehrvergütung begründen.

Rechtliche Grundlagen gemäß VOB und VOL/A

Im Vergaberecht sind die Ausführungsfristen von zentraler Bedeutung.

  • Nach § 5 Abs. 1 VOB/B sind nur die ausdrücklich vereinbarten Vertragsfristen – also Anfangs-, Zwischen- und Endtermine – rechtlich verbindlich. Werden sie vom Auftragnehmer nicht eingehalten, gerät er in Verzug.

  • Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A bzw. VOL/A müssen Ausführungsfristen ausreichend bemessen sein. Dabei sind insbesondere Jahreszeit, Witterungsbedingungen, Baustellenorganisation und besondere Erschwernisse zu berücksichtigen.

  • § 9 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A erlaubt außergewöhnlich kurze Fristen nur bei nachgewiesener Dringlichkeit.

  • Nach § 9a VOB/A bzw. VOL/A dürfen Vertragsstrafen nur dann vorgesehen werden, wenn bei Überschreitung einer Vertragsfrist erhebliche Nachteile drohen.

Daraus ergibt sich, dass der öffentliche Auftraggeber bei der Gestaltung der Fristen ein Gleichgewicht zwischen Wirtschaftlichkeit, Fairness und Rechtssicherheit wahren muss. Eine zu enge Taktung kann Bieter unzulässig benachteiligen und das Risiko von Angebotsausschlüssen erhöhen.

Wie werden Ausführungsfristen festgelegt?

Die Festlegung einer angemessenen Ausführungsfrist erfolgt im Vergabeverfahren meist auf Basis folgender Faktoren:

  1. Art und Umfang der Leistung – Komplexität, technischer Aufwand, benötigte Ressourcen.

  2. Witterungs- und Umweltbedingungen – etwa Winterarbeiten im Tiefbau.

  3. Projektorganisation – Terminabhängigkeiten, Lieferketten, Koordination mit Nachunternehmern.

  4. Bauvorbereitung – notwendige Planungsfreigaben, Genehmigungen, Materialbeschaffung.

Digitale Unterstützung im Fristenmanagement

Moderne Vergabemanagement-Software wie der evergabe Manager (AI Vergabemanager) unterstützt Auftraggeber bei der automatisierten Planung, Überwachung und Anpassung von Ausführungsfristen. Sie bietet Funktionen zur Terminverwaltung, Erinnerungen bei Fristabläufen sowie Prüfmechanismen zur Einhaltung der VOB-konformen Vorgaben. Damit kann eine rechtssichere und effiziente Steuerung des gesamten Vergabeprozesses gewährleistet werden.

>> Informationen zum evergabe Manager

Cookieeinstellungen