Was ist eine Vergabe ohne Ausschreibung?

Eine Vergabe ohne Ausschreibung bezeichnet die direkte Vergabe eines öffentlichen Auftrags, ohne dass ein förmliches Vergabeverfahren wie eine öffentliche oder beschränkte Ausschreibung durchgeführt wird. Grundsätzlich ist dies nach dem Vergaberecht nicht zulässig, da öffentliche Aufträge stets im Wettbewerb und in transparenten Verfahren vergeben werden müssen. Die Vergabe ohne Ausschreibung ist lediglich in engen Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei sehr geringfügigen Auftragswerten oder besonderen Umständen, die eine reguläre Ausschreibung unmöglich machen.

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Rechtlicher Rahmen

Die Verpflichtung zur Ausschreibung ergibt sich aus § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber müssen ihre Aufträge grundsätzlich in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben. Ähnliche Vorgaben finden sich in den §§ 2 VOB/A, 2 VOL/A und 2 UVgO. Öffentliche Auftraggeber sind dabei beispielsweise Bund, Länder, Gemeinden, Zweckverbände sowie bestimmte juristische und natürliche Personen, die bestimmte Kriterien nach § 99 GWB erfüllen.

Eine Vergabe ohne Ausschreibung ist nur zulässig, wenn die gesetzlichen Ausnahmen greifen. Dazu gehören insbesondere Direktaufträge nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) oder bestimmte Sonderregelungen für Bau- und Lieferleistungen in der VOB/A und VOL/A.

Direktauftrag und Ausnahmen

Nach § 14 UVgO darf ein Direktauftrag bis zu einem voraussichtlichen Nettoauftragswert von 1.000 Euro vergeben werden, ohne dass ein förmliches Vergabeverfahren notwendig ist. In früheren Regelungen, etwa § 6 Abs. 6 VOL/A, lag diese Grenze noch bei 500 Euro.

Darüber hinaus können Aufträge in Ausnahmefällen auch oberhalb dieser Wertgrenzen ohne Ausschreibung vergeben werden, zum Beispiel wenn nur ein Unternehmen die Leistung ausführen kann (technische Alleinstellungsmerkmale) oder bei unvorhersehbarer Dringlichkeit. Solche Sonderfälle sind in § 14 Abs. 4 VgV für Oberschwellenvergaben geregelt.

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Ablauf einer Vergabe ohne Ausschreibung

Die Vergabe ohne Ausschreibung verläuft deutlich einfacher als ein reguläres Verfahren. Zunächst wird der Bedarf intern festgestellt. Anschließend kann eine kurze Marktanalyse oder Preisermittlung erfolgen, um die Angemessenheit des Preises zu prüfen. Danach dokumentiert der Auftraggeber die Begründung für den Verzicht auf ein Ausschreibungsverfahren. Schließlich wird der Auftrag direkt vergeben, beispielsweise als Direktauftrag nach UVgO oder als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb.

Digitale Vergabeplattformen wie evergabe.de vereinfachen diesen Prozess erheblich, indem sie die Dokumentation, Nachverfolgbarkeit und rechtssichere Archivierung der Vergabe vollständig elektronisch ermöglichen. So lässt sich ein Direktauftrag oder eine andere Vergabe ohne Ausschreibung effizient und transparent abwickeln.

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