Was versteht man unter der Angemessenheit des Angebots?

Unter Angemessenheit des Angebots versteht man ein plausibles Verhältnis zwischen der angebotenen Leistung und dem veranschlagten Preis. Bei Zweifeln an der Angemessenheit muss der Auftraggeber zunächst eine Aufklärung über die Preisermittlung vom Bieter verlangen. Ist das Angebot nicht angemessen, liegt ein Ausschlussgrund vor und das betreffende Angebot wird bei der Vergabe nicht berücksichtigt.

Wann ist ein Angebot nicht angemessen?

Erste Zweifel über die Angemessenheit des Angebots ergeben sich aus einer starken Abweichung von mind. 10 Prozent gegenüber dem zweiten Angebot in der Reihenfolge. Kann der Auftraggeber nicht genau die Preiskalkulation nachvollziehen, hat er die Möglichkeit, den Zuschlag auf ein Angebot zu verweigern.

Angemessenheit des Angebots prüfen

Innerhalb des Workflows wird der Nutzer durch die Angebotsöffnung und anschließend durch die Prüfungen und Wertung geleitet. Dabei gehört die Prüfung auf Angemessenheit eines Angebots dazu und kann einfach und bequem mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) durchgeführt werden.

Informationen zum evergabe Manager >

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