Was versteht man unter Architekten- und Ingenieurleistungen?

Öffentliche Auftraggeber beauftragen Architekten und Ingenieure für die Planung, Überwachung und Ausführung von Leistungen. Dabei können sowohl Architektenleistungen als auch Ingenieurleistungen selbst der Inhalt einer Ausschreibung sein oder die Planungsbüros stehen dem Auftraggeber beratend zu Seite.

Die Honorare von Architekten und Ingenieuren werden durch die HOAI geregelt. Vor allem der Abschnitt 5 – beginnend mit § 69 VgV – und der Abschnitt 6 VgV beschreiben die Anwendungsbereiche und Vorgehensweise bei Vergaben von Architekten- und Ingenieurleistungen. Im Oberschwellenbereich werden diese im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder dem Wettbewerblichen Dialog vergeben.

Rechtliche Grundlagen und Vergabeverfahren

Die Vergabe öffentlicher Aufträge für Architekten- und Ingenieurleistungen erfolgt auf Basis der Vergabeverordnung (VgV), insbesondere §§ 69 bis 80, sowie der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Seit der HOAI-Novelle 2021 sind die Honorare nicht mehr verbindlich, sondern dienen als unverbindliche Orientierung. Gleichwohl müssen Auftraggeber weiterhin die Angemessenheit der Vergütung sicherstellen. Die HOAI definiert auch die Struktur der Leistungsbilder und die zugehörigen neun Leistungsphasen, die als Grundlage der Preisbildung gelten.

Im Oberschwellenbereich (bei europaweiten Ausschreibungen) kommen in der Regel das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder der Wettbewerbliche Dialog zur Anwendung. Diese Verfahren sollen sicherstellen, dass komplexe Planungsaufgaben optimal auf die Anforderungen des Bauvorhabens abgestimmt werden können.

Leistungsphasen nach HOAI

Architekten- und Ingenieurleistungen gliedern sich gemäß § 34 ff. HOAI in neun Phasen, die den gesamten Projektablauf abbilden. Die prozentualen Anteile dienen als Orientierung für die Honorarverteilung.

  1. Grundlagenermittlung (3 %) – Klärung der Aufgabenstellung, Analyse der Rahmenbedingungen

  2. Vorplanung (7 %) – Erstellung von Konzepten, Kostenschätzungen und Varianten

  3. Entwurfsplanung (11 %) – Ausarbeitung der Planung, Kostenberechnung

  4. Genehmigungsplanung (6 %) – Erarbeitung und Einreichung der Bauantragsunterlagen

  5. Ausführungsplanung (25 %) – Detaillierte technische Planungen für die Bauausführung

  6. Vorbereitung der Vergabe (4 %) – Erstellung von Leistungsverzeichnissen

  7. Mitwirkung bei der Vergabe (3 %) – Auswertung von Angeboten, Vergabeempfehlung

  8. Objektüberwachung (31 %) – Koordination und Kontrolle der Bauausführung

  9. Objektbetreuung und Dokumentation (3 %) – Überwachung der Mängelbeseitigung, Pflege der Unterlagen

Typische Tätigkeitsfelder

Architektenleistungen umfassen Entwurfs- und Ausführungsplanungen im Hochbau, Innenausbau, Städtebau oder Landschaftsarchitektur. Ingenieurleistungen beziehen sich u. a. auf:

  • Tragwerksplanung und Bauphysik

  • Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

  • Tiefbau- und Verkehrsanlagenplanung

  • Vermessung, Geoinformation, Umwelttechnik

  • Beratung, Studien und Gutachten zu Bau, Technik und Infrastruktur

Darüber hinaus gewinnen Aufgaben im Projektmanagement, in der Baukosten- und Terminsteuerung sowie bei Nachhaltigkeitszertifizierungen zunehmend an Bedeutung.

Wie findet man passende Aufträge für Architekten und Ingenieure?

Auf europäischen und nationalen Vergabeplattformen – wie etwa auf evergabe.de – werden fortlaufend Ausschreibungen für Architekten- und Ingenieurleistungen veröffentlicht. Auftragnehmer können dort passende Projekte suchen, Teilnahmeanträge stellen und Musterausschreibungen einsehen, um sich optimal auf künftige Vergabeverfahren vorzubereiten.

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