Was ist eine Aufforderung zur Angebotsabgabe?

Die Aufforderung zur Angebotsabgabe ist ein offizielles Anschreiben der Vergabestelle an die ausgewählten oder interessierten Unternehmen im Rahmen eines Vergabeverfahrens und ein zentraler Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mit diesem Schreiben werden die Unternehmen aufgefordert, sich auf die ausgeschriebene Leistung zu bewerben und ein rechtsverbindliches Angebot einzureichen. Gleichzeitig vermittelt es einen ersten Eindruck über die zentralen Bedingungen des Auftrags, sodass die potenziellen Auftragnehmer zügig entscheiden können, ob sie am Wettbewerb teilnehmen möchten. Ziel ist es, geeignete Bieter zur Abgabe von Angeboten zu bewegen und damit den Wettbewerb um öffentliche Aufträge einzuleiten.

Rechtliche Grundlage und Inhalt

Gemäß § 37 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) – und in vergleichbarer Form nach § 40 Vergabeverordnung (VgV) für europaweite Verfahren – muss die Aufforderung bestimmte Angaben enthalten, um Transparenz und Gleichbehandlung sicherzustellen.
Zu den Pflichtangaben gehören insbesondere:

  • Frist zur Angebotsabgabe (Datum und Uhrzeit)

  • Form der Einreichung (z. B. elektronisch über ein Vergabeportal oder in Papierform)

  • Erforderliche Angebotsunterlagen

  • Bindefrist des Angebots

  • Zuschlagskriterien und deren Gewichtung

  • Ansprechpartner bei Rückfragen

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen der Aufforderung zur Angebotsabgabe findest Du in § 37 UVgO.

Wie funktioniert die Aufforderung zur Angebotsabgabe?

  1. Erstellung durch die Vergabestelle: Nach Abschluss der Eignungsprüfung oder Bekanntmachung formuliert die Vergabestelle das Anschreiben und versendet es an die ausgewählten oder qualifizierten Bieter.

  2. Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Alle relevanten Unterlagen werden gleichzeitig zur Verfügung gestellt, häufig in einem E-Vergabe-System.

  3. Bieterreaktion: Unternehmen prüfen die Unterlagen, stellen ggf. Bieterfragen und reichen ihre Angebote innerhalb der Frist ein.

  4. Angebotsöffnung und Wertung: Nach Ablauf der Frist erfolgen die Öffnung, die Bewertung nach Zuschlagskriterien und die anschließende Vergabeentscheidung.

    Aktuelle Entwicklungen und digitale Aspekte

    Mit dem fortschreitenden Digitalisierungsprozess im Vergabewesen erfolgt die Aufforderung zur Angebotsabgabe heute überwiegend elektronisch. Plattformen wie die E-Vergabe des Bundes oder kommunale Vergabeportale ermöglichen eine medienbruchfreie Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern.

    Neue technische und rechtliche Anforderungen beziehen sich auf:

    • Sichere elektronische Übermittlung und Signatur (z. B. qualifizierte elektronische Signatur)

    • Datenschutz und Dokumentation nach DSGVO

    • Automatisierte Fristenverwaltung und elektronische Vergabeakten

    Durch digitale Verfahren wird der Prozess effizienter, rechtssicherer und transparenter – ein wesentlicher Fortschritt im modernen öffentlichen Beschaffungswesen.

Auftragnehmer können auf evergabe.de direkt ein elektronisches Angebot abgeben und sich so schnell und einfach ihren nächsten Auftrag sichern.

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