Was ist die AVV Klima?

Die AVV Klima, ausgeschrieben Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen, ist eine bundesweit geltende Verwaltungsvorschrift zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. Sie stellt eine Weiterentwicklung der früheren AVV EnEff (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen) dar und ist am 01. Januar 2022 in Kraft getreten. Mit der AVV Klima wurde der Fokus von der reinen Energieeffizienz auf eine umfassendere, klimafreundliche Betrachtung von Beschaffungsleistungen erweitert.

Die Verwaltungsvorschrift gilt für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Dienststellen des Bundes innerhalb der unmittelbaren Bundesverwaltung. Sie ist verpflichtend anzuwenden, sobald der geschätzte Auftragswert mindestens 10.000 Euro beträgt. Damit betrifft sie eine große Bandbreite an Beschaffungsvorgängen, von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis hin zu Bauleistungen.

Von der Anwendung der AVV Klima ausgenommen sind Beschaffungen im Bereich von Straßenfahrzeugen. Für diese gelten spezielle gesetzliche Regelungen, insbesondere das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeuBeschG), das eigenständige Anforderungen an die Beschaffung emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge stellt.

Ziel der AVV Klima

Das zentrale Ziel der AVV Klima ist die konsequente Förderung einer klimafreundlichen öffentlichen Beschaffung. Öffentliche Auftraggeber sollen bei ihren Vergabeverfahren systematisch dazu angehalten werden, die Auswirkungen von Produkten und Leistungen auf das Klima zu berücksichtigen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den entstehenden Treibhausgasemissionen.

Nach § 2 AVV Klima besteht eine verbindliche Prüf- und Berücksichtigungspflicht der Energieeffizienz sowie der Klimawirkungen über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg. Das bedeutet, dass nicht nur die Anschaffungskosten oder der Energieverbrauch während der Nutzung betrachtet werden, sondern auch Aspekte wie Herstellung, Transport, Wartung, Lebensdauer und Entsorgung eines Produkts oder einer Leistung.

Inhalte und praktische Umsetzung

Die AVV Klima verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, klimarelevante Kriterien bereits in der Bedarfsplanung und Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen. Dazu können Anforderungen an Energieeffizienz, Emissionswerte, den Einsatz erneuerbarer Energien oder nachhaltige Materialien gehören. Zudem können Zuschlagskriterien so ausgestaltet werden, dass klimafreundlichere Angebote bevorzugt werden, sofern dies vergaberechtlich zulässig ist.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Dokumentationspflicht. Auftraggeber müssen nachvollziehbar festhalten, wie die Prüfung der Klimafreundlichkeit erfolgt ist und aus welchen Gründen bestimmte Entscheidungen getroffen wurden. Dies erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Vergabeverfahren.

Bedeutung im Kontext der Klimaziele

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen unterstützt maßgeblich die Klimaschutzziele des Bundes. Sie ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der nationalen Klimapolitik und leistet einen konkreten Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im öffentlichen Sektor.

Durch die konsequente Anwendung der AVV Klima trägt die öffentliche Beschaffung dazu bei, das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Gleichzeitig setzt sie Impulse für den Markt, indem sie klimafreundliche Produkte und innovative Lösungen fördert und damit nachhaltige Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt.

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