Was ist die AVV Klima?
Die AVV Klima, also Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen, ist eine Weiterentwicklung der AVV EnEff und ist zum 01. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Verwaltungsvorschrift gilt für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Dienststellen des Bundes in der Bundesverwaltung. Sie muss ab einen geschätzten Auftragswert von 10.000 Euro angewendet werden.
Ausgeschlossen sind jedoch Beschaffungen im Bereich Straßenfahrzeuge, da hier spezielle Regelungen wie das SaubFahrzeuBeschG, Anwendung findet.
Ziel der AVV Klima
Die AVV Klima verfolgt das Ziel einer klimafreundlichen Beschaffung. Dabei ist insbesondere auf die entstehenden Treibhausgasemissionen im Vergabeverfahren zu achten. Dafür besteht nach § 2 AVV Klima eine Prüf – und Berücksichtigungspflicht der Energieeffizienz für den gesamten Produktlebenszyklus.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen unterstützt zudem das Erreichen der Ziele des Bundes und trägt somit maßgeblich zur Treibhausgasneutralität bis 2045 bei.