Welche Verfahrensbeteiligte gibt es?
Vergabeverfahren
Beteiligte im im Vergabeverfahren sind der öffentliche Auftraggeber bzw. die Vergabestelle und der Bieter bzw. der Bewerber.
Vergabenachprüfungsverfahren
Verfahrensbeteiligte sind nach § 162 Satz 1 GWB der Antragsteller, der Auftraggeber und die Unternehmen, deren Interessen durch die Entscheidung schwerwiegend berührt werden und die deswegen von der Vergabekammer beigeladen worden sind. Auch öffentlich-rechtliche Institutionen können in entsprechender Anwendung des § 162 GWB beigeladen werden, wenn ihre Interessen durch die Entscheidung schwerwiegend berührt werden.
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